Ablauf und Kosten

KONTAKT:

Nach der ersten Kontaktaufnahme (telefonisch oder per e-mail) vereinbaren wir ein unverbindliches Erstgespräch.  Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen und Sie bekommen die Gelegenheit Informationen über die Methode der integrativen Gestalttherapie einzuholen. Weiters vereinbaren wir die nachfolgend beschriebenen Rahmenbedingung.

KOSTEN:

Erstgespräch (50 Minuten) € 50,–

Einzelsetting (50 Minuten) € 100,–

        Paartherapie (80 Minuten) € 160,–

Gruppensetting (120 Minuten) € 50,– pro KlientIn

Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Sozialtarifes. Dieser wird individuell vereinbart.

KOSTENZUSCHUSS ZUR PSYCHOTERAPIE:

Wenn eine sogenannte “krankheitswertige Diagnose” nach dem Diagnoseschlüssel ICD 10 vorliegt, kann ein Teilbetrag von der Krankenkassa (2024) rückerstattet werden.

€ 33,70 bei ÖGK Österreichische Gesundheitskasse

€ 45,00bei SVS Selbstständige
€ 36,00 bei KFA Bedienstete der Stadt Wien

Die BVAEB leistet seit 1.1 folgende Kostenzuschüsse: 

  • Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 27,10
  • Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 46,60
  • Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 10,90
  • Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 15,60 

Ablauf:
Hierfür brauchen Sie eine ärztliche Bestätigung von einem Arzt der Allgemeinmedizin oder Facharzt für Psychiatrie. Für die Rückerstattung ist jeweils eine Honorarnote von mir erforderlich, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Nach 5 bewilligungsfreien Stunden muss ein Antrag gestellt werden, welchen Sie von mir erhalten.

Diese Rückerstattung ist jedoch nur bei Einzel,- Gruppen und Familientherapien möglich. Paar- und Familientherapien sind davon ausgenommen!

FREQUENZ:

Für einen Prozess ist eine gewisse Regelmäßigkeit auf jeden Fall empfehlenswert.

ABSAGE-REGELUNG:

Bitte sagen Sie vereinbarte Stunden, die Sie nicht einhalten können, so rasch wie möglich ab, spätestens 24 Stunden vorher, bei Krankheit ehestmöglich. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, muss ich Ihnen das Honorar verrechnen, da ich über diese Stunde nicht mehr anderweitig verfügen kann.

VERSCHWIEGENHEIT:

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.

§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes